Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen Sie keine ärztliche Bescheinigung oder Rezept. Die Kosten werden über einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse durch uns eingereicht. Den Antrag können Sie sich gerne im Anhang herunterladen. Gerne füllen wir diesen auch mit Ihnen vor Ort, oder am Telefon aus. 

Um Pflegehilfsmittel im Verbrauch in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad zugesprochen bekommen
  • der Pflegebedürftige lebt allein, in einer Pflege-WG, oder in einer speziellen Einrichtung für betreutes Wohnen
  • der Pflegebedürftige wird nicht ausschließlich durch einen Pflegedienst, sondern unterstützend durch Angehörige / Freunde, gepflegt

Die Pflegekasse übernimmt einen Höchstbetrag von 40,00 € im Monat. Wird der Höchstbetrag überschritten, sind die restlichen Kosten von Ihnen selbst zu tragen.

Zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen:

  • saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz (FFP2- und OP-Masken)
  • Schutzschürzen, einmalgebrauch
  • Schutzschürzen, wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

 

Auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen können wir bei Ihrer Pflegekasse beantragen, diese übernimmt zwischen 2-3 Stück im Jahr. 

Infomaterial

Antrag auf Kostenübernahme